Leistungen/Markenrecht

Markenrecht

Was sind Marken?

Marken sind Zeichen, die im Handelsverkehr verwendet werden, um Produkte und Dienstleistungen zu kennzeichnen und Kunden als Erkennungsmerkmal dienen. Sie können einen nicht zu unterschätzenden Vermögenswert darstellen.

Dabei können Markenzeichen Zeichen aller Art sein: insbesondere Buchstaben, Wörter, Zahlen, Abbildungen, Hologramme, Multimediazeichen, Farben oder Klänge. Seit 2019 müssen Marken auch nicht mehr grafisch darstellbar sein. So können im Markenrecht zukünftig auch Klangmarken oder Multimediamarken in MP3- oder MP4-Formaten angemeldet werden. Schutzfähig sind ausschließlich solche Zeichen, die geeignet sind, Waren und/ oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Es gibt zudem sogenannte Freizeichen, wie z.B. Flaggen oder Wappen, die staatlichen Stellen vorbehalten und deshalb – wie es der Name sagt – frei bleiben müssen, bzw. nicht schutzfähig sind. Am häufigsten werden Produktnamen in Form von Wortmarken, Bild- oder Wort-Bildmarken geschützt. Bei Letzteren handelt sich um Grafikdesigns (Logos), die in der Regel auch als Geschmacksmuster geschützt werden können.

Eingetragene Designs / Geschmacksmuster​

Anders als beim Markenschutz geht es im Markenrecht beim Geschmacksmuster- und Designschutz um die dekorative Gestaltung (Verzierung) eines Produkts oder einer Produktverpackung. Denn ein hervorragendes Design, das das Erscheinungsbild eines Produktes in einer unverwechselbaren Weise prägt, ist immer auch ein entscheidender Erfolgsfaktor im Wettbewerb.
Marken können verkauft werden und ihr Inhaber kann anderen ein Nutzungsrecht, in Form einer Markenlizenz, einräumen.

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Anmeldung einer Marke in Deutschland

Sofern Sie vorwiegend in Deutschland geschäftlich tätig sind oder werden wollen, ist eine Deutsche-Marke für Sie wahrscheinlich das passende Format.

Der Markenschutz entsteht in der Regel durch die Eintragung einer angemeldeten Marke in das Register des Deutschen Patent und Marken-Amt (DPMA). Die Eintragung einer deutschen Marke erfolgt – anders als zum Beispiel bei der Eintragung einer Unionsmarke – bereits nach Prüfung der Schutzfähigkeit.

Vor jeder Markenanmeldung sollte unbedingt recherchiert werden, ob nicht bereits ältere, ähnliche oder identische Marken im angestrebten Schutzgebiet bestehen. Denn sobald eine Marke im Markenamt-Register veröffentlicht wird, können andere Markeninhaber Widerspruch gegen diese Eintragung einlegen, eine Abmahnung veranlassen oder zivilrechtliche Schritte einleiten.

Gegenüber jüngeren, verwechselbar ähnlichen Marken können Markeninhaber ihr Markenrecht im gesamten Bundesgebiet durchsetzen sowie ebenfalls gegenüber einer später eingetragenen Unionsmarke, also einer in der Europäischen Union geltenden Marke.

Kontaktieren Sie mich, wenn Sie eine Marke anmelden wollen oder Fragen zum Markenrecht haben!

DE MARKE

DE Marke

Kosten

Folgende Kosten fallen bei der Eintragung einer deutschen Marke an:

290,00 Euro

Amtliche Gebühren für das Deutsche Patent-und Markenamt (DPMA).
(Angebot für 3 Waren-und Dienstleistungsklassen ohne Beschleunigungs-Gebühr).

Meine Honorarleistung umfasst eine individuelle Beratung und Betreuung während des gesamten Anmeldeverfahrens:

Ich unterstütze Sie bei der Auswahl und strategischen Aufstellung einer eintragungsfähigen und umsatzstarken Marke, bei der Recherche, der Erstellung des Waren-und Dienstleistungs-verzeichnisses, der Antragstellung und der gesamten Kommunikation mit dem DPMA bis hin zur eingetragenen Marke und Zusendung der Markenurkunde.

Bei der Recherche arbeite ich in einem Netzwerk mit hochspezialisierten, externen Dienstleistern meines Vertrauens zusammen und gebe Ihnen bei Beauftragung zu den Ergebnissen meine anwaltliche Risikoeinschätzung ab.

EU MARKE

EU Marke

Anmeldung einer Europäischen Marke/ Unionsmarke

Eine Unionsmarke gilt im gesamten Gebiet der Europäischen Union (EU). Ihre Anmeldung wird beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingereicht.

Mit einer Unionsmarke kann man auf einen Schlag einen sehr weitreichenden Schutz erzielen, denn der Schutzumfang im Falle der Eintragung erstreckt sich auf alle 27 EU-Mitgliedsstaaten. Allerdings lässt sich der Erfolg einer Eintragung nicht ganz so leicht einschätzen, weil er von diversen Faktoren abhängt. Besteht beispielsweise in nur einem der 27 EU-Mitgliedsstaaten ein absolutes Eintragungshindernis, so scheitert die Eintragung der Unionsmarke vollständig.

Gleiches gilt für das Widerspruchsverfahren: Bereits eine zur Verwechslung führende, ähnliche, ältere Marke in einem der 27 EU-Mitgliedstaaten reicht aus, um die Eintragung der Unionsmarke zu verhindern. Denn anders als bei einer deutschen Marke erfolgt die Eintragung einer Unionsmarke erst nach der Prüfung ihrer Schutzfähigkeit sowie nach der Durchführung des Widerspruchsverfahrens. Dies liegt daran, dass Inhaber älterer Marken – und zwar aus allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union – Widerspruch einlegen können.

Eine zeitliche Begrenzung, innerhalb derer ältere Rechteinhaber absolute oder relative Eintragungshindernisse geltend machen dürfen, gibt es nicht.

Kontaktieren Sie mich, wenn Sie eine Marke anmelden wollen oder Fragen zum Markenrecht haben!

EU MARKE

EU Marke

Kosten

Folgende Kosten fallen bei der Eintragung einer Unionsmarke an:

850,00 Euro

Amtliche Gebühren für das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante, Spanien (ohne Beschleunigungsgebühr) für eine Waren- oder Dienstleistungsklasse.

Die Gebühr für die zweite Waren- und Dienstleistungsklasse beträgt 50,00 Euro. Die Gebühr ab der dritten Klasse beträgt 150,00 Euro je Klasse.

Mein Honorar umfasst eine individuelle Beratung und Betreuung während des gesamten Anmeldeverfahrens:

Ich unterstütze Sie bei der Auswahl und strategischen Aufstellung einer eintragungsfähigen und umsatzstarken Marke, bei der Recherche, der Erstellung des Waren-und Dienstleistungs-verzeichnisses, der Antragstellung und der gesamten Kommunikation mit dem HABM bis hin zur eingetragenen Marke und Zusendung der Markenurkunde.

​Bei der Recherche arbeite ich mit hoch spezialisierten, externen Dienstleistern meines Vertrauens zusammen und gebe bei Beauftragung zu den Ergebnissen meine anwaltliche Risikoeinschätzung ab.

IR MARKE

IR Marke

Internationale Registrierung

Sofern ein Unternehmen oder Selbständiger zusätzlich außerhalb von Deutschland eine Marke anmelden möchte, kann als weiteres Markenformat eine internationale Registrierung (IR Marke) in Frage kommen. Mit ihr kann der Inhaber einer deutschen oder europäischen Marke (Unionsmarke) den Schutz seiner Marke auf 97 Mitgliedsstaaten ausdehnen.

Dafür ist lediglich eine einzige Anmeldung bzw. Registrierung notwendig.

Nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen befinden sich unter diesen 97 Mitgliedsstaaten auch die meisten Staaten der Europäischen Union, viele Osteuropäische Länder sowie Australien. Die USA, Japan, China und Südkorea sowie viele Länder des asiatischen Raums gehören ebenfalls dazu.

Eine Schutzerweiterung auf Kanada, Mittel- und Südamerika ist indessen mittels einer internationalen Registrierung (IR-Marke) nicht möglich.

Verfahrensbesonderheiten bei einer internationalen Registrierung (IR- Marke)

Eine internationale Registrierung (IR-Marke) setzt immer eine sogenannte Basismarke voraus. Das kann eine nationale Marke sein oder auch eine Unionsmarke. 

Der Antrag auf internationale Registrierung (IR-Marke) wird bei der Ursprungsbehörde gestellt. Diese leitet den Antrag an die World Intellectual Property Organization (WIPO) in Genf weiter. Die WIPO wiederum schickt darauf Schutzerstreckungsgesuche an die Markenämter der benannten Länder weiter. Letztere können darauf innerhalb eines Zeitraumes von bis zu 18 Monaten die Schutzerstreckung verweigern. Ferner können ältere Markeninhaber in den benannten Ländern Widerspruch einlegen.

Eine internationale Registrierung (IR-Marke) hängt weiterhin vom Bestand der jeweiligen Basismarke ab. Wird die Basismarke angefochten, so hat dies zeitgleich auch rechtliche Auswirkungen für die internationale Registrierung (IR-Marke). Dies gilt zumindest für einen Zeitraum von fünf Jahren.

Die Schutzdauer einer internationalen Registrierung (IR-Marke) beträgt zehn Jahre. Auch sie kann gegen eine Gebühr beliebig oft verlängert werden.

Weitere Option zur Erlangung von Markenschutz im Ausland

Obgleich die internationale Registrierung (IR-Marke) viele Vorteile hat, ist im Einzelfall abzuwägen, ob sie das richtige Markenformat darstellt.

Möchte ein Unternehmen zum Beispiel nur im deutschsprachigen Raum (Deutschland, Schweiz, Österreich) eine Marke anmelden, macht eine Unionsmarke oder eine internationale Registrierung höchstwahrscheinlich keinen Sinn. Denn die Schweiz gehört weder zu den 27 Mitgliedsstaaten der EU, noch würde eine IR-Marke in diesem Fall kostengünstiger sein. Schließlich möchte man nur drei Länder schützen lassen. 

Bei der Wahl der passenden Marke und des passenden Markenformats gibt es demzufolge bedeutsame Aspekte zu beachten, deren Nichtbeachtung später nicht selten unliebsame rechtliche und kostenintensive Folgen haben kann.

Kontaktieren Sie mich, wenn Sie im Ausland eine Marke anmelden wollen oder Fragen zum Markenrecht haben!

IR MARKE

IR Marke

Kosten

Die Kosten für eine IR-MARKE setzen sich wie folgt zusammen:

ab 900,00 CHF

Die amtlichen Gebühren für das Deutsche Patent-und Markenamt (DPMA) sowie für die World Interlectual Property Organisation (WIPO) sind abhängig von den jeweiligen Staaten, in denen die Eintragung erfolgen soll und vom Umfang der Anmeldung. Die Gebühren sind in Schweizer Franken zu begleichen. An Grundgebühren fallen ca. 900,00 CHF an, zudem pro Land nochmals ca.100,00 CHF. Die Amtsgebühren variieren je nach Zielland etwas und hängen wie das Verfahren selbst auch davon ab, ob bereits eine Deutsche oder Europäische Marke als Basismarke besteht oder nicht.

Mein Honorar unterbreite ich Ihnen gerne persönlich. Es umfasst eine individuelle Beratung und Betreuung während des gesamten Anmeldeverfahrens:

Ich unterstütze Sie bei der Auswahl und strategischen Aufstellung einer eintragungsfähigen und umsatzstarken Marke, bei der Recherche, der Erstellung des Waren-und Dienstleistungsverzeichnisses, der Antragstellung und der gesamten Kommunikation mit den Markenämtern bis hin zur eingetragenen Marke und Zusendung der Markenurkunde.

Bei der Recherche arbeite ich mit einem Netzwerk hoch spezialisierten, externen Dienstleister meines Vertrauens zusammen und gebe bei Beauftragung zu den Ergebnissen meine anwaltliche Risikoeinschätzung ab.

Markenschutz/ Markenpflege/ Markenüberwachung

Nicht nur die Anmeldung einer Marke ist für Ihr Unternehmen wichtig, auch ein guter Markenschutz, inklusive einer guten Markenpflege. Wie wichtig eine Markenüberwachung ist, wird von einigen Gründern gerne unterschätzt. Denn je früher ein Markenverstoß festgestellt wird, desto eher können mögliche Schäden verhindert und Kosten für die Durchsetzung ihres Anspruchs reduziert werden.

Das Deutsche Patent-und Markenamt prüft zu keiner Zeit, ob gleiche oder ähnliche Marken bereits existieren wenn jemand seine Marke schützen lassen möchte. Daher kann es passieren, dass ein Konkurrent den Schutzumfang Ihrer Marke verletzt indem er eine gleiche oder ganz ähnliche Marke versucht einzutragen. Hier ist ein schnelles und konsequentes Handeln gegen den Markenverletzer für Sie und Ihr Unternehmen von entscheidender Bedeutung.

Wir helfen Ihnen nicht nur gerne bei der gerichtlichen oder aussergerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche, sondern bieten Ihnen auch je nach Budget und Umfang eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten Marken-Überwachung und Markenpflege an.

​Sprechen Sie mich gerne unverbindlich an!

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